Wurden Prüfungsleistungen des 1. bis 3. Semesters nach dem Curriculum (Grundlagenmodule) nicht erfolgreich abgeschlossen, gilt für Studiengänge im Bereich Verkehr folgende Regelung:
- Antrag PA 16 wurde gestellt
- Anmeldung zu allen nicht bestandenen Prüfungen der Grundlagenmodule ist erfolgt
- Anmeldungen zu Prüfungen des 4. bis 6. Semesters in Vertiefungsmodulen ist in einem maximal zulässigen Umfang nach folgender Berechnung gewahrt:
- 45 Credits - X Credits der nicht bestandenen Prüfungen der Grundlagenmodule = Y Credits maximal zulässiger Umfang von Credits aus den Vertiefungsmodulen, zu denen an Prüfungen teilgenommen werden darf
Hinweis: Prüfungen in Wahlpflichtfächern zählen bei "Y Credits" mit, die Credits der Studienarbeit bleiben aber unberücksichtigt (die Studienarbeit darf unabhängig von den bestandenen Grundlagenmodulen angemeldet werden)