740-07_Mündliche Ergänzungsprüfungen (OFIS-K)

Version 104.1 von Thorsten Koppenhagen am 2024/05/30 13:39
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Visualisierung des Prozessablaufs

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Beschreibung des Prozesses

  1. Prüfungsausschuss: Festlegung des Zeitraums der mündlichen Prüfungen und Information per Aushang und website.
  2. Dozent*in: Meldung des Nicht-Bestehens der Klausur im 3. Versuch an das Prüfungssekretariat per E-Mail.
  3. Dozent*in: Meldung des gewünschten Tags/ der gewünschten Uhrzeit und Beisitzer*in für die mündliche Ergänzungsprüfung
    an das Prüfungssekretariat per E-Mail.
  4. Prüfungssekretariat: Aufstellung einer Liste der mündlichen Prüfungen mit folgenden Informationen:
        Matr.-Nr., Datum, Zeit, Ort, Fach, Dozent*in, Beisitzer*in, Raum.
  5. Prüfungssekretariat: E-Mail mit Empfangsbestätigung an Studierende*n.
    Inhalt: Prüfer*in und Beisitzer*in, Tag, Ort, Zeit, Fach, Raum und Dozent*in der Mündlichen Ergänzungsprüfung, mit der Bitte um Empfangsbestätigung.
  6. Prüfer*in: Anwesenheit zum genannten Zeitraum, Warten auf Studierende*n.
  7. Prüfer*in: Falls Studierende*r zur Prüfung erscheint: Durchführen der Prüfung, Ausfüllen des Protokolls PA14 Protokoll der mündlichen (Ergänzungs-) Prüfung.
  8. Prüfer*in: Falls Studierender nicht erscheint: Ca. 15 Minuten abwarten, dann auf dem Protokoll PA14 Protokoll der mündlichen (Ergänzungs-) Prüfung "nicht erschienen" eintragen.
  9. Prüfer*in: Abgabe des Protokolls beim Prüfungssekretariat.
  10. Prüfungssekretariat: Sofern Studierende*r nicht erschienen ist: Eine Woche abwarten, ob ein Attest eingereicht wird (s. Prozess Krankmeldung bei Prüfungen)
    Prüfungssekretariat: Wurde ein Attest eingereicht, erhält Studierende*r nach Absprache mit Prüfer*in einen neuen Termin.
    Prüfungssekretariat: Wird kein Attest eingereicht, wird ein Anschreiben über das „endgültige Scheitern“ an Studierende*n (PZA) versendet und
    eine Kopie des Protokolls an das SSB weitergeleitet.
  11. Prüfungssekretariat: Bei bestandener Prüfung: Erstellung einer Kopie des Protokolls zur Ablage und Übergabe des Originals an das SSB zur Noteneingabe in den PWA.
    Prüfungssekretariat: Bei nicht bestandener Prüfung: Versand eines Anschreiben über das „endgültige Scheitern“ an den Studierenden (PZA) und Weiterleitung einer Kopie des Protokolls an das SSB.
    Prüfungssekretariat: Abwarten und Ablage des PZA durch den Postboten mit Zustellungsvermerk.
    Prüfungssekretariat: Nach Ablauf eines Monats endet die Widerspruchsfrist.
    Ging kein Widerspruch ein: Hinweis an SSB, dass Studierender exmatrikuliert werden soll. Abheftung der Studierendenakte unter "Exmatrikulationen".
    Erfolg ein Widerspruch: Weitergabe des Widerspruchs an den zuständigen Prüfungssausschuss (s. Prozess Widerspruch).

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