760-04 Geheimhaltungsverpflichtung (OFIS-K) - in Bearbeitung

Zuletzt geändert von Finja Marie Rahlfs am 2025/08/02 19:21

Visualisierung des Prozessablaufs

Diagramm Geheimhaltungsverpflichtung (OFIS-K)

Beschreibung des Prozesses

  1. Externes Unternehmen/ Organisation/ Person: Anforderung einer Geheimhaltungserklärung von Professor*in/ Mitarbeitenden oder Studierenden (z.B. bei Abschlussarbeiten, Projekten, etc.).
Success

Anfragen nach einer Geheimhaltungserklärung von externen Unternehmen, Organisationen etc. enstehen vor allem bei Abschlussarbeiten und Projekten in Kooperation mit externen Akteuren.

  1. Professor*in/ Mitarbeitende/ Studierende: Professor*innen/ Mitarbeitende verweisen Studierende an das SSB, Studierende wenden sich an das SSB.
  2. SSB: Auskunft an die Studierenden, sich für die Geheimhaltungserklärung an das Präsidium zu wenden, an Frau Perlik oder an das Justiziariat, Frau Nissen.
  3. Präsidium: Einholung notwendiger Informationen von Studierenden, Erstellung und Unterzeichnung der Geheimhaltungserklärung, Versand an Studierende und anfragende externe Organisation/ Institution

Ihre Ansprechpartnerinnen/ Ihre Ansprechpartner

MitarbeitendeErreichbarkeit

Montag & Dienstag 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Mittwoch 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Räume: A.1OG.11 und A.1OG.12

Kontakt: ssb-sz@ostfalia.de, 05341 87515040 

https://www.ostfalia.de/studieren/im-studium/beratung-hilfe/beratung-und-service/studierenden-servicebueros

Zuständigkeiten: Service für Studieninteressierte, Prüfungsverwaltung, Praxiszeitenverwaltung, Exmatrikulationsangelegenheiten, Abgabe von Fundsachen

Präsidium Frau Perlik

Justiziariat Frau Nissen

Dokumente