Studienplaner und Belegungen
Inhalt
Studienplaner

(1) Wählen Sie unter «Mein Studium» den Bereich «Studienplaner» aus. Sie erhalten eine Übersicht der Prüfungen.

(1) In der Struktur der Prüfungsordnung erhalten Sie zunächst eine Liste aller Konten und Module, denen die einzelnen Prüfungen zugeordnet sind. Einzelne Module können Sie über das Plus-Zeichnen öffnen.
(2) Über den Button "Alle Aufklappen" werden alle Module aufgeklappt und Sie können die zugeordneten Prüfungen sehen.
Prüfungen anmelden

(1) Wählen Sie die gewünschte Prüfung aus. Zur Anmeldung klicken Sie auf "Anmelden". Sie erhalten im Folgefenster weitere Informationen zur ausgewählten Prüfung.

(1) Klicken Sie auf den Button "Anmelden".

(1) Geben Sie die geforderte TAN von Ihrer aktiven TAN-Liste ein.
(2) Klicken Sie auf "OK".

(1) Warten Sie ab, bis Sie im Folgefenster die Bestätigung erhalten, dass Sie sich zu dieser Prüfung angemeldet haben. Danach können Sie weitere Prüfungen anmelden oder sich von bereits angemeldeten Prüfungen wieder abmelden. Klicken Sie dazu auf "Zurück zur Übersicht".
Prüfungen abmelden

(1) Das System bemerkt, dass Sie bereits zur Prüfung angemeldet sind und bietet Ihnen daher automatisch die Abmeldung von der Prüfung an. Mit einem Klick auf den Button "Abmelden" können Sie sich nach Eingabe der geforderten TAN wieder von einer Prüfung abmelden.
Nachweis über die belegten Prüfungen im Bereich Belegungen herunterladen
Wechseln Sie zum Bereich «Belegungen». Sie erhalten dort einen Überblick über die Prüfungen, zu denen Sie angemeldet sind.

(1) Wechseln Sie in den Bereich «Belegungen».
(2) Sie erhalten einen Überblick über die von Ihnen an- und abgemeldeten Prüfungen. Kontrollieren Sie die Angaben und nehmen Sie gegebenenfalls noch Korrekturen vor.
(3) Erstellen Sie sich einen Nachweis über die belegten Prüfungen als PDF-Dokument.
Was kann ich tun wenn die von meiner Fakultät gesetzten Fristen abgelaufen sind
Eine An- bzw. Abmeldung ist nach Ablauf der Fristen über die Studiums- und Prüfungsverwaltung im Self-Service nicht mehr möglich. Bei Verhinderung im Krankheitsfall oder bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte an das Studierenden-Servicebüro oder an den Prüfungsausschussvorsitzenden Ihrer Fakultät.