Version 92.1 von tobias am 2019/01/15 12:02

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25 = Beschreibung des Prozessablaufs =
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27 Behinderungen und chronische Erkrankungen können zu Benachteiligungen bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen führen. Nach § 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) haben Hochschulen dafür Sorge zu tragen, dass Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Das Ziel eines Nachteilsausgleichs ist der Ausgleich von Einschränkungen durch die Modifikation der Studien- und Prüfungsleistungen.
28 Die Einrichtung eines Nachteilsausgleichs ist eine Einzelfallentscheidung, bei der die Art, Form sowie der zeitliche Rahmen und unter bestimmten Voraussetzungen der Inhalt von Studien- und Prüfungsleistungen im Ermessen des Prüfungsausschusses der jeweiligen Fakultät liegt. Hierbei werden die Wechselwirkungen zwischen der individuellen Beeinträchtigung und den relevanten Studien- und Prüfungsbedingungen bedacht und die organisatorischen Probleme der Praktikabilität berücksichtigt. Generelle Maßnahmenempfehlungen sind deshalb nicht möglich.(% style="color: rgb(8,35,63);" %)
29 Mit der nachstehenden Übersicht, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, sollen daher lediglich unverbindliche Hinweise auf einige Nachteilsausgleichende Maßnahmen gegeben werden:
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31 * Verlängerung von Bearbeitungszeiten für Hausarbeiten / Klausuren / die Abschlussarbeit
32 * Einrichtung von Pausen
33 * Vereinbarung individueller Prüfungstermine
34 * Gesonderte Prüfungsräume, ggf. mit bedarfsgerechter Ausstattung
35 * Erbringung von Ersatzleistungen für (Block-) Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht
36 * Erbringung von Ausgleichsleistungen für (Block-) Veranstaltungen (insbes. zum Ausgleich von Fehlzeiten)
37 * Modifikation der Art der Modulprüfung
38 * Zulassung bzw. Bereitstellung zusätzlicher (technischer) Hilfsmittel und (persönlicher) Assistenzsysteme
39 * (% style="color: rgb(8,35,63);" %)Privilegierte Zulassung bei teilnehmerbebegrenzten (Block-) Veranstaltungen
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51 = Visualisierung des Prozessablaufs =
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67 = Ihre Ansprechpartnerin/Ihr Ansprechpartner =
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69 [[doc:ZOISKontakt.Anka Tobias]]
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76 Bei längerer Abwesenheit vertreten mich die KollegInnen der [[Zentralen Studienberatung>>url:https://www.ostfalia.de/cms/de/studienberatung/sprechzeiten-und-kontakt/||title="Zentralen Studienberatung" shape="rect"]], welche im Grundsatz geschult und informiert sind.//
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82 //Bitte beachten Sie~://
83 Der Raum 105 ist **nicht** barrierefrei zugängig – sollten Sie geheingeschränkt sein, lassen Sie es uns wissen, dann findet die Beratung in einem Raum im Erdgeschoss statt.
84 Darüber hinaus ist eine Beratung nach Vereinbarung an jedem Campus unserer Hochschule möglich.
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96 = Zugehörige Dokumente =
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98 * (% class="confluence-link" %)Informationen des Prüfungsausschusses der Fakultät Soziale Arbeit zum Nachteilsausgleich bei Studien- und Prüfungsleistungen(%%) und Antrag[[attach:Dateiliste Zentrale Studienberatung (ZSB)@Nachteilsausgleich-1.pdf]]
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