Änderungen von Dokument Unterstützung/Nachteilsausgleich bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen erhalten (ZOIS)
Zuletzt geändert von Jan Schiffer am 2025/08/12 11:01
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... ... @@ -1,1 +1,1 @@ 1 -Unterstützung/Nachteilsausgleich bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen erhalten (ZOIS)1 +Unterstützung/Nachteilsausgleich bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen erhalten - Inhalt
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... ... @@ -1,31 +1,6 @@ 1 1 {{layout}} 2 2 {{layout-section ac:type="single"}} 3 3 {{layout-cell}} 4 -(% class="auto-cursor-target" %) 5 -\\ 6 - 7 -{{details hidden="true"}} 8 -(% class="auto-cursor-target" %) 9 -\\ 10 - 11 -|=((( 12 -Kategorie 13 -))) 14 -|((( 15 -Studium organisieren 16 -))) 17 - 18 -(% class="auto-cursor-target" %) 19 -\\ 20 -{{/details}} 21 - 22 -(% class="auto-cursor-target" %) 23 -\\ 24 -{{/layout-cell}} 25 -{{/layout-section}} 26 - 27 -{{layout-section ac:type="single"}} 28 -{{layout-cell}} 29 29 (% style="text-align: right;" %) 30 30 31 31 ... ... @@ -54,8 +54,8 @@ 54 54 {{layout-cell}} 55 55 = Beschreibung des Prozessablaufs = 56 56 57 -Behinderungen und chronische Erkrankungen können zu Benachteiligungen bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen führen. Nach § 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) haben Hochschulen dafür Sorge zu tragen, dass Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Das Ziel eines Nachteilsausgleichs ist der Ausgleich von Beeinträchtigungen durch die Modifikation der Studien- und Prüfungsleistungen. Beeinträchtigt Studierende haben ein Recht auf die Gewährung eines Nachteilsausgleichs. 58 -Es handelt sich hinsichtlich der Gewährung eines Nachteilsausgleichs um eine Einzelfallentscheidung, die der Prüfungsausschuss der Fakultät auf Antrag der/des Studierenden trifft. Bei der Modifikation von Studien- und Prüfungsleistungen im Hinblick auf Art, Form sowie zeitliche nRahmen wird sowohl die Einschränkung durch die individuelle Beeinträchtigung berücksichtigt als auch den Anforderungen von Seiten der Fakultät Rechnung getragen. Die Fakultät hat dafür zu sorgen, dass die zu erbringende Leistung im Kern erhalten und vergleichbar bleibt. Generelle Maßnahmenempfehlungen sind deshalb nicht möglich.32 +Behinderungen und chronische Erkrankungen können zu Benachteiligungen bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen führen. Nach § 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) haben Hochschulen dafür Sorge zu tragen, dass Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Das Ziel eines Nachteilsausgleichs ist der Ausgleich von Beeinträchtigungen durch die Modifikation der Studien- und Prüfungsleistungen. Beeinträchtigt Studierende haben ein Recht auf die Gewährung eines Nachteilsausgleiches. 33 +Es handelt sich hinsichtlich der Gewährung eines Nachteilsausgleiches um eine Einzelfallentscheidung, die der Prüfungsausschuss der Fakultät auf Antrag der/des Studierenden trifft. Bei der Modifikation von Studien- und Prüfungsleistungen im Hinblick auf Art, Form sowie zeitllichem Rahmen wird sowohl die Einschränkung durch die individuelle Beeinträchtigung berücksichtigt als auch den Anforderungen von Seiten der Fakultät Rechnung getragen. Die Fakultät hat dafür zu sorgen, dass die zu erbringende Leistung im Kern erhalten und vergleichbar bleibt. Generelle Maßnahmenempfehlungen sind deshalb nicht möglich. 59 59 60 60 (% style="color: rgb(8,35,63);" %) 61 61 Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche wären: ... ... @@ -68,7 +68,7 @@ 68 68 * Erbringung von Ausgleichsleistungen für (Block-) Veranstaltungen (insbes. zum Ausgleich von Fehlzeiten) 69 69 * Modifikation der Art der Modulprüfung 70 70 * Zulassung bzw. Bereitstellung zusätzlicher (technischer) Hilfsmittel und (persönlicher) Assistenzsysteme 71 -* (% style="color: rgb(8,35,63);" %)Privilegierte Zulassung bei teilnehmerbegrenzten (Block-) Veranstaltungen 46 +* (% style="color: rgb(8,35,63);" %)Privilegierte Zulassung bei teilnehmerbebegrenzten (Block-) Veranstaltungen 72 72 73 73 \\ 74 74 ... ... @@ -84,7 +84,7 @@ 84 84 85 85 86 86 87 -{{gliffy displayName="Nachteilsausgleich"name="Nachteilsausgleich" pagePin="47"/}}62 +{{gliffy name="Nachteilsausgleich" pagePin="44"/}} 88 88 89 89 \\ 90 90 ... ... @@ -107,7 +107,7 @@ 107 107 // 108 108 // 109 109 110 -Bei längerer Abwesenheit vertreten mich die Kolleg innenundKollegen der__[[Zentralen Studienberatung>>url:https://www.ostfalia.de/cms/de/studienberatung/sprechzeiten-und-kontakt/||title="Zentralen Studienberatung" shape="rect"]]__, welche im Grundsatz geschult und informiert sind.//85 +Bei längerer Abwesenheit vertreten mich die KollegInnen der [[Zentralen Studienberatung>>url:https://www.ostfalia.de/cms/de/studienberatung/sprechzeiten-und-kontakt/||title="Zentralen Studienberatung" shape="rect"]], welche im Grundsatz geschult und informiert sind.// 111 111 // 112 112 113 113 // ... ... @@ -129,8 +129,10 @@ 129 129 {{layout-cell}} 130 130 = Zugehörige Dokumente = 131 131 132 -* (% style="letter-spacing: 0.0px;" %)__[[Informationen des Prüfungsausschusses der Fakultät Soziale Arbeit zum Nachteilsausgleich bei Studien- und Prüfungsleistungen und Antrag>>attach:Nachteilsausgleich-1.pdf]]__107 +* (% class="confluence-link" %)Informationen des Prüfungsausschusses der Fakultät Soziale Arbeit zum Nachteilsausgleich bei Studien- und Prüfungsleistungen(%%) und Antrag[[attach:Dateiliste Zentrale Studienberatung (ZSB)@Nachteilsausgleich-1.pdf]] 133 133 109 +\\ 110 + 134 134 ---- 135 135 136 136 \\
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