Änderungen von Dokument Unterstützung/Nachteilsausgleich bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen erhalten (ZOIS)
Zuletzt geändert von Jan Schiffer am 2025/08/12 11:01
Zusammenfassung
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... ... @@ -55,7 +55,7 @@ 55 55 = Beschreibung des Prozessablaufs = 56 56 57 57 Behinderungen und chronische Erkrankungen können zu Benachteiligungen bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen führen. Nach § 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) haben Hochschulen dafür Sorge zu tragen, dass Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Das Ziel eines Nachteilsausgleichs ist der Ausgleich von Beeinträchtigungen durch die Modifikation der Studien- und Prüfungsleistungen. Beeinträchtigt Studierende haben ein Recht auf die Gewährung eines Nachteilsausgleichs. 58 -Es handelt sich hinsichtlich der Gewährung eines Nachteilsausgleichs um eine Einzelfallentscheidung, die der Prüfungsausschuss der Fakultät auf Antrag der *des Studierenden trifft. Bei der Modifikation von Studien- und Prüfungsleistungen im Hinblick auf Art, Form sowie zeitlichen Rahmen wird sowohl die Einschränkung durch die individuelle Beeinträchtigung berücksichtigt als auch den Anforderungen von Seiten der Fakultät Rechnung getragen. Die Fakultät hat dafür zu sorgen, dass die zu erbringende Leistung im Kern erhalten und vergleichbar bleibt. Generelle Maßnahmenempfehlungen sind deshalb nicht möglich.58 +Es handelt sich hinsichtlich der Gewährung eines Nachteilsausgleichs um eine Einzelfallentscheidung, die der Prüfungsausschuss der Fakultät auf Antrag der/des Studierenden trifft. Bei der Modifikation von Studien- und Prüfungsleistungen im Hinblick auf Art, Form sowie zeitlichen Rahmen wird sowohl die Einschränkung durch die individuelle Beeinträchtigung berücksichtigt als auch den Anforderungen von Seiten der Fakultät Rechnung getragen. Die Fakultät hat dafür zu sorgen, dass die zu erbringende Leistung im Kern erhalten und vergleichbar bleibt. Generelle Maßnahmenempfehlungen sind deshalb nicht möglich. 59 59 60 60 (% style="color: rgb(8,35,63);" %) 61 61 Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche wären: ... ... @@ -84,7 +84,7 @@ 84 84 85 85 86 86 87 -{{gliffy displayName="Nachteilsausgleich" name="Nachteilsausgleich" pagePin="4 8"/}}87 +{{gliffy displayName="Nachteilsausgleich" name="Nachteilsausgleich" pagePin="47"/}} 88 88 89 89 \\ 90 90 ... ... @@ -96,7 +96,7 @@ 96 96 97 97 {{layout-section ac:type="single"}} 98 98 {{layout-cell}} 99 -= Ihre Ansprechper sonen =99 += Ihre Ansprechpartnerin/Ihr Ansprechpartner = 100 100 101 101 \\ 102 102
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