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Zusammenfassung

Details

Seiteneigenschaften
Titel
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1 -Unterstützung/Nachteilsausgleich bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen erhalten (ZOIS)
1 +Unterstützung/Nachteilsausgleich bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen erhalten
Übergeordnete Seite
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1 -ZOIS - Zentrales Ostfalia Informationssystem.Studium organisieren.WebHome
Dokument-Autor
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1 -xwiki:XWiki.id961740
1 +XWiki.id454004
Tags
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1 -behinderung|chronisch|erkrankung|krank|einschränkung|behindert|nachteilsausgleich|psychisch|zois-prozess|zois-prozess-zsb
Inhalt
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1 -{{box width="400px" title="**Inhalt**"}}
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14 +(% style="letter-spacing: 0.0px;text-align: left;" %)**Inhalt**
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4 4  
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5 5  
6 6  ----
7 7  
8 -= Beschreibung des Prozesses =
24 +\\
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26 +{{/layout-section}}
9 9  
10 -Behinderungen und chronische Erkrankungen können zu Benachteiligungen bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen führen. Nach § 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) haben Hochschulen dafür Sorge zu tragen, dass Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Das Ziel eines Nachteilsausgleichs ist der Ausgleich von Beeinträchtigungen durch die Modifikation der Studien- und Prüfungsleistungen. Beeinträchtigt Studierende haben ein Recht auf die Gewährung eines Nachteilsausgleichs.
11 -Es handelt sich hinsichtlich der Gewährung eines Nachteilsausgleichs um eine Einzelfallentscheidung, die der Prüfungsausschuss der Fakultät auf Antrag der*des Studierenden trifft. Bei der Modifikation von Studien- und Prüfungsleistungen im Hinblick auf Art, Form sowie zeitlichen Rahmen wird sowohl die Einschränkung durch die individuelle Beeinträchtigung berücksichtigt als auch den Anforderungen von Seiten der Fakultät Rechnung getragen. Die Fakultät hat dafür zu sorgen, dass die zu erbringende Leistung im Kern erhalten und vergleichbar bleibt. Generelle Maßnahmenempfehlungen sind deshalb nicht möglich.
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30 += Beschreibung des Prozessablaufs =
12 12  
32 +Behinderungen und chronische Erkrankungen können zu Benachteiligungen bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen führen. Nach § 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) haben Hochschulen dafür Sorge zu tragen, dass Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Das Ziel eines Nachteilsausgleichs ist der Ausgleich von Beeinträchtigungen durch die Modifikation der Studien- und Prüfungsleistungen. Beeinträchtigt Studierende haben ein Recht auf die Gewährung eines Nachteilsausgleiches.
33 +Es handelt sich hinsichtlich der Gewährung eines Nachteilsausgleiches um eine Einzelfallentscheidung, die der Prüfungsausschuss der Fakultät auf Antrag der/des Studierenden trifft. Bei der Modifikation von Studien- und Prüfungsleistungen im Hinblick auf Art, Form sowie zeitllichem Rahmen wird sowohl die Einschränkung durch die individuelle Beeinträchtigung berücksichtigt als auch den Anforderungen von Seiten der Fakultät Rechnung getragen. Die Fakultät hat dafür zu sorgen, dass die zu erbringende Leistung im Kern erhalten und vergleichbar bleibt. Generelle Maßnahmenempfehlungen sind deshalb nicht möglich.
34 +
13 13  (% style="color: rgb(8,35,63);" %)
14 14  Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche wären:
15 15  
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21 21  * Erbringung von Ausgleichsleistungen für (Block-) Veranstaltungen (insbes. zum Ausgleich von Fehlzeiten)
22 22  * Modifikation der Art der Modulprüfung
23 23  * Zulassung bzw. Bereitstellung zusätzlicher (technischer) Hilfsmittel und (persönlicher) Assistenzsysteme
24 -* (% style="color:#08233f" %)Privilegierte Zulassung bei teilnehmerbegrenzten (Block-) Veranstaltungen
46 +* (% style="color: rgb(8,35,63);" %)Privilegierte Zulassung bei teilnehmerbebegrenzten (Block-) Veranstaltungen
25 25  
48 +\\
49 +
26 26  ----
27 27  
52 +\\
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54 +{{/layout-section}}
55 +
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28 28  = Visualisierung des Prozessablaufs =
29 29  
30 30  
31 -{{diagram reference="iso:ZOIS - Zentrales Ostfalia Informationssystem.Studium organisieren.Unterstützung Nachteilsausgleich bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen erhalten (ZOIS).Diagram245979100" cached="false"/}}
32 32  
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33 33  
64 +\\
65 +
34 34  ----
35 35  
36 -= Ihre Ansprechpersonen =
68 +\\
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37 37  
38 -{{display reference="ZOIS - Kontakte (ZOIS-Kontakt).Zentrale Studienberatung (ZSB).Anka Tobias.WebHome"/}}
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74 += Ihre Ansprechpartnerin/Ihr Ansprechpartner =
39 39  
40 -Bei längerer Abwesenheit vertreten mich die Kolleginnen und Kollegen der __[[Zentralen Studienberatung>>url:https://www.ostfalia.de/cms/de/studienberatung/sprechzeiten-und-kontakt/||shape="rect" title="Zentralen Studienberatung"]]__, insbesondere __[[Frau Daniela Kock>>mailto:zsb@ostfalia.de]]__, welche im Grundsatz geschult und informiert sind.
76 +\\
41 41  
78 +[[doc:ZOISKontakt.Anka Tobias]]
42 42  
43 -**Außerdem sind in jeder [[__Fakultät die Lerncoaches__>>https://www.ostfalia.de/hochschule/campus-einrichtungen/zentrum-fuer-erfolgreiches-lehren-und-lernen-zell/unser-angebot-fuer-studierende/lerncoaching]] mit dem Thema vertraut und ebenfalls ansprechbar.**
80 +{{include 0=""/}}
44 44  
45 -{{info}}
46 -**//Bitte beachten Sie~://**
47 -\\Darüber hinaus ist eine Beratung nach Vereinbarung an jedem Campus unserer Hochschule möglich.
48 -{{/info}}
82 +//
83 +//
49 49  
85 +Bei längerer Abwesenheit vertreten mich die KollegInnen der [[Zentralen Studienberatung>>url:https://www.ostfalia.de/cms/de/studienberatung/sprechzeiten-und-kontakt/||title="Zentralen Studienberatung" shape="rect"]], welche im Grundsatz geschult und informiert sind.//
86 +//
50 50  
88 +//
89 +//
90 +
91 +//Bitte beachten Sie~://
92 +Der Raum 105 ist **nicht** barrierefrei zugängig – sollten Sie geheingeschränkt sein, lassen Sie es uns wissen, dann findet die Beratung in einem Raum im Erdgeschoss statt.
93 +Darüber hinaus ist eine Beratung nach Vereinbarung an jedem Campus unserer Hochschule möglich.
94 +
95 +\\
96 +
51 51  ----
52 52  
99 +\\
100 +{{/layout-cell}}
101 +{{/layout-section}}
102 +
103 +{{layout-section ac:type="single"}}
104 +{{layout-cell}}
53 53  = Zugehörige Dokumente =
54 54  
55 -* [[__Formular Nachteilsausgleich__>>attach:Formular_NTA.pdf]]
56 -* [[Merkblatt Nachteilsausgleich>>attach:Antragsverfahren Nachteilsausgleich.pdf]][[attach:Formular_NTA.pdf]]
57 -* (% style="letter-spacing:0.0px" %)__[[Flyer "Studieren mit Beeinträchtigung>>attach:FlyerStudierenBeeinträchtigung_digital.pdf]][[">>attach:Nachteilsausgleich-1.pdf]]__
107 +* (% class="confluence-link" %)Informationen des Prüfungsausschusses der Fakultät Soziale Arbeit zum Nachteilsausgleich bei Studien- und Prüfungsleistungen(%%) und Antrag[[attach:Dateiliste Zentrale Studienberatung (ZSB)@Nachteilsausgleich-1.pdf]]
108 +
109 +\\
110 +
111 +----
112 +
113 +\\
114 +{{/layout-cell}}
115 +{{/layout-section}}
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Antragsverfahren Nachteilsausgleich.pdf
Author
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Größe
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Inhalt
FlyerStudierenBeeinträchtigung_digital.pdf
Author
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Inhalt
Formular_NTA.pdf
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Inhalt
Nachteilsausgleich-1.pdf
Author
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1 +https://wiki.sonia.de/wiki/spaces/ZOIS/pages/119384524/Unterstützung/Nachteilsausgleich bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen erhalten