Änderungen von Dokument Unterstützung/Nachteilsausgleich bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen erhalten (ZOIS)
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Zusammenfassung
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Details
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- Titel
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... ... @@ -1,1 +1,1 @@ 1 -Unterstützung/Nachteilsausgleich bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen erhalten (ZOIS)1 +Unterstützung/Nachteilsausgleich bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen erhalten - Übergeordnete Seite
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... ... @@ -1,1 +1,0 @@ 1 -ZOIS - Zentrales Ostfalia Informationssystem.Studium organisieren.WebHome - Dokument-Autor
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... ... @@ -1,1 +1,1 @@ 1 - xwiki:XWiki.xwikiadmin1 +XWiki.id454004 - Tags
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... ... @@ -1,1 +1,0 @@ 1 -behinderung|chronisch|erkrankung|krank|einschränkung|behindert|nachteilsausgleich|psychisch|zois-prozess - Inhalt
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... ... @@ -1,15 +1,37 @@ 1 -{{box width="400px" title="**Inhalt**"}} 1 +{{layout}} 2 +{{layout-section ac:type="single"}} 3 +{{layout-cell}} 4 +(% style="text-align: right;" %) 5 + 6 + 7 +{{direct_export_to_pdf/}} 8 +{{/layout-cell}} 9 +{{/layout-section}} 10 + 11 +{{layout-section ac:type="single"}} 12 +{{layout-cell}} 13 +(% style="text-align: left;" %) 14 +(% style="letter-spacing: 0.0px;text-align: left;" %)**Inhalt** 15 + 16 + 17 + 2 2 {{toc/}} 3 -{{/box}} 4 4 20 +\\ 5 5 6 6 ---- 7 7 8 -= Beschreibung des Prozesses = 24 +\\ 25 +{{/layout-cell}} 26 +{{/layout-section}} 9 9 10 -Behinderungen und chronische Erkrankungen können zu Benachteiligungen bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen führen. Nach § 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) haben Hochschulen dafür Sorge zu tragen, dass Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Das Ziel eines Nachteilsausgleichs ist der Ausgleich von Beeinträchtigungen durch die Modifikation der Studien- und Prüfungsleistungen. Beeinträchtigt Studierende haben ein Recht auf die Gewährung eines Nachteilsausgleichs. 11 -Es handelt sich hinsichtlich der Gewährung eines Nachteilsausgleichs um eine Einzelfallentscheidung, die der Prüfungsausschuss der Fakultät auf Antrag der*des Studierenden trifft. Bei der Modifikation von Studien- und Prüfungsleistungen im Hinblick auf Art, Form sowie zeitlichen Rahmen wird sowohl die Einschränkung durch die individuelle Beeinträchtigung berücksichtigt als auch den Anforderungen von Seiten der Fakultät Rechnung getragen. Die Fakultät hat dafür zu sorgen, dass die zu erbringende Leistung im Kern erhalten und vergleichbar bleibt. Generelle Maßnahmenempfehlungen sind deshalb nicht möglich. 28 +{{layout-section ac:type="single"}} 29 +{{layout-cell}} 30 += Beschreibung des Prozessablaufs = 12 12 32 +Behinderungen und chronische Erkrankungen können zu Benachteiligungen bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen führen. Nach § 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) haben Hochschulen dafür Sorge zu tragen, dass Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Das Ziel eines Nachteilsausgleichs ist der Ausgleich von Beeinträchtigungen durch die Modifikation der Studien- und Prüfungsleistungen. Beeinträchtigt Studierende haben ein Recht auf die Gewährung eines Nachteilsausgleiches. 33 +Es handelt sich hinsichtlich der Gewährung eines Nachteilsausgleiches um eine Einzelfallentscheidung, die der Prüfungsausschuss der Fakultät auf Antrag der/des Studierenden trifft. Bei der Modifikation von Studien- und Prüfungsleistungen im Hinblick auf Art, Form sowie zeitllichem Rahmen wird sowohl die Einschränkung durch die individuelle Beeinträchtigung berücksichtigt als auch den Anforderungen von Seiten der Fakultät Rechnung getragen. Die Fakultät hat dafür zu sorgen, dass die zu erbringende Leistung im Kern erhalten und vergleichbar bleibt. Generelle Maßnahmenempfehlungen sind deshalb nicht möglich. 34 + 13 13 (% style="color: rgb(8,35,63);" %) 14 14 Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche wären: 15 15 ... ... @@ -21,36 +21,82 @@ 21 21 * Erbringung von Ausgleichsleistungen für (Block-) Veranstaltungen (insbes. zum Ausgleich von Fehlzeiten) 22 22 * Modifikation der Art der Modulprüfung 23 23 * Zulassung bzw. Bereitstellung zusätzlicher (technischer) Hilfsmittel und (persönlicher) Assistenzsysteme 24 -* (% style="color: #08233f" %)Privilegierte Zulassung bei teilnehmerbegrenzten (Block-) Veranstaltungen46 +* (% style="color: rgb(8,35,63);" %)Privilegierte Zulassung bei teilnehmerbebegrenzten (Block-) Veranstaltungen 25 25 48 +\\ 26 26 27 - 28 28 ---- 29 29 52 +\\ 53 +{{/layout-cell}} 54 +{{/layout-section}} 55 + 56 +{{layout-section ac:type="single"}} 57 +{{layout-cell}} 30 30 = Visualisierung des Prozessablaufs = 31 31 32 -{{gliffy displayName="Nachteilsausgleich" name="Nachteilsausgleich" pagePin="48"/}} 33 33 34 34 62 +{{gliffy name="Nachteilsausgleich" pagePin="44"/}} 63 + 64 +\\ 65 + 35 35 ---- 36 36 37 -= Ihre Ansprechpersonen = 68 +\\ 69 +{{/layout-cell}} 70 +{{/layout-section}} 38 38 39 -{{display reference="ZOIS - Kontakte (ZOIS-Kontakt).Zentrale Studienberatung (ZSB).Anka Tobias.WebHome"/}} 72 +{{layout-section ac:type="single"}} 73 +{{layout-cell}} 74 += Ihre Ansprechpartnerin/Ihr Ansprechpartner = 40 40 76 +\\ 41 41 78 +[[doc:ZOISKontakt.Anka Tobias]] 42 42 43 - Beilängerer Abwesenheit vertreten mich die KolleginnenundKollegender __[[Zentralen Studienberatung>>url:https://www.ostfalia.de/cms/de/studienberatung/sprechzeiten-und-kontakt/||shape="rect"title="Zentralen Studienberatung"]]__, welche im Grundsatz geschult und informiert sind.80 +{{include 0=""/}} 44 44 82 +// 83 +// 45 45 46 -//Bitte beachten Sie~:// 47 -Der Raum 105 ist **nicht** barrierefrei zugängig – sollten Sie geheingeschränkt sein, lassen Sie es uns wissen, dann findet die Beratung in einem Raum im Erdgeschoss statt. 85 +Bei längerer Abwesenheit vertreten mich die KollegInnen der [[Zentralen Studienberatung>>url:https://www.ostfalia.de/cms/de/studienberatung/sprechzeiten-und-kontakt/||title="Zentralen Studienberatung" shape="rect"]], welche im Grundsatz geschult und informiert sind.// 86 +// 87 + 88 +// 89 +// 90 + 91 +//Bitte beachten Sie~:// 92 +Der Raum 105 ist **nicht** barrierefrei zugängig – sollten Sie geheingeschränkt sein, lassen Sie es uns wissen, dann findet die Beratung in einem Raum im Erdgeschoss statt. 48 48 Darüber hinaus ist eine Beratung nach Vereinbarung an jedem Campus unserer Hochschule möglich. 49 49 95 +\\ 50 50 51 51 ---- 52 52 99 +\\ 100 +{{/layout-cell}} 101 +{{/layout-section}} 102 + 103 +{{layout-section ac:type="single"}} 104 +{{layout-cell}} 53 53 = Zugehörige Dokumente = 54 54 55 -* (% style="letter-spacing:0.0px" %)__[[Antrag Nachteilsausgleich Fakultät Soziale Arbeit>>attach:Antrag Nachteilsausgleich_Fakultät Soziale Arbeit.pdf]]__ 56 -* (% style="letter-spacing:0.0px" %)__[[Flyer "Studieren mit Beeinträchtigung>>attach:FlyerStudierenBeeinträchtigung_digital.pdf]][[">>attach:Nachteilsausgleich-1.pdf]]__ 107 +* (% class="confluence-link" %)Informationen des Prüfungsausschusses der Fakultät Soziale Arbeit zum Nachteilsausgleich bei Studien- und Prüfungsleistungen(%%) und Antrag[[attach:Dateiliste Zentrale Studienberatung (ZSB)@Nachteilsausgleich-1.pdf]] 108 + 109 +\\ 110 + 111 +---- 112 + 113 +\\ 114 +{{/layout-cell}} 115 +{{/layout-section}} 116 + 117 +{{layout-section ac:type="single"}} 118 +{{layout-cell}} 119 + 120 + 121 +{{scroll_to_top_float_and_button/}} 122 +{{/layout-cell}} 123 +{{/layout-section}} 124 +{{/layout}}
- Antrag Nachteilsausgleich_Fakultät Soziale Arbeit.pdf
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- FlyerStudierenBeeinträchtigung_digital.pdf
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- Nachteilsausgleich
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