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Zusammenfassung

Details

Seiteneigenschaften
Titel
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1 -Unterstützung/Nachteilsausgleich bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen erhalten
1 +Unterstützung/Nachteilsausgleich bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen erhalten (ZOIS)
Übergeordnete Seite
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1 +ZOIS - Zentrales Ostfalia Informationssystem.Studium organisieren.WebHome
Dokument-Autor
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1 -XWiki.id454004
1 +xwiki:XWiki.id454004
Tags
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1 +behinderung|chronisch|erkrankung|krank|einschränkung|behindert|nachteilsausgleich|psychisch|zois-prozess
Inhalt
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14 -(% style="letter-spacing: 0.0px;text-align: left;" %)**Inhalt**
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23 23  
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8 += Beschreibung des Prozesses =
27 27  
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30 -= Beschreibung des Prozessablaufs =
10 +Behinderungen und chronische Erkrankungen können zu Benachteiligungen bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen führen. Nach § 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) haben Hochschulen dafür Sorge zu tragen, dass Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Das Ziel eines Nachteilsausgleichs ist der Ausgleich von Beeinträchtigungen durch die Modifikation der Studien- und Prüfungsleistungen. Beeinträchtigt Studierende haben ein Recht auf die Gewährung eines Nachteilsausgleichs.
11 +Es handelt sich hinsichtlich der Gewährung eines Nachteilsausgleichs um eine Einzelfallentscheidung, die der Prüfungsausschuss der Fakultät auf Antrag der*des Studierenden trifft. Bei der Modifikation von Studien- und Prüfungsleistungen im Hinblick auf Art, Form sowie zeitlichen Rahmen wird sowohl die Einschränkung durch die individuelle Beeinträchtigung berücksichtigt als auch den Anforderungen von Seiten der Fakultät Rechnung getragen. Die Fakultät hat dafür zu sorgen, dass die zu erbringende Leistung im Kern erhalten und vergleichbar bleibt. Generelle Maßnahmenempfehlungen sind deshalb nicht möglich.
31 31  
32 -Behinderungen und chronische Erkrankungen können zu Benachteiligungen bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen führen. Nach § 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) haben Hochschulen dafür Sorge zu tragen, dass Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Das Ziel eines Nachteilsausgleichs ist der Ausgleich von Beeinträchtigungen durch die Modifikation der Studien- und Prüfungsleistungen. Beeinträchtigt Studierende haben ein Recht auf die Gewährung eines Nachteilsausgleiches.
33 -Es handelt sich hinsichtlich der Gewährung eines Nachteilsausgleiches um eine Einzelfallentscheidung, die der Prüfungsausschuss der Fakultät auf Antrag der/des Studierenden trifft. Bei der Modifikation von Studien- und Prüfungsleistungen im Hinblick auf Art, Form sowie zeitllichem Rahmen wird sowohl die Einschränkung durch die individuelle Beeinträchtigung berücksichtigt als auch den Anforderungen von Seiten der Fakultät Rechnung getragen. Die Fakultät hat dafür zu sorgen, dass die zu erbringende Leistung im Kern erhalten und vergleichbar bleibt. Generelle Maßnahmenempfehlungen sind deshalb nicht möglich.
34 -
35 35  (% style="color: rgb(8,35,63);" %)
36 36  Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche wären:
37 37  
... ... @@ -43,82 +43,35 @@
43 43  * Erbringung von Ausgleichsleistungen für (Block-) Veranstaltungen (insbes. zum Ausgleich von Fehlzeiten)
44 44  * Modifikation der Art der Modulprüfung
45 45  * Zulassung bzw. Bereitstellung zusätzlicher (technischer) Hilfsmittel und (persönlicher) Assistenzsysteme
46 -* (% style="color: rgb(8,35,63);" %)Privilegierte Zulassung bei teilnehmerbebegrenzten (Block-) Veranstaltungen
24 +* (% style="color:#08233f" %)Privilegierte Zulassung bei teilnehmerbegrenzten (Block-) Veranstaltungen
47 47  
48 -\\
49 -
50 50  ----
51 51  
52 -\\
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55 -
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58 58  = Visualisierung des Prozessablaufs =
59 59  
30 +{{gliffy displayName="Nachteilsausgleich" name="Nachteilsausgleich" pagePin="48"/}}
60 60  
61 61  
62 -{{gliffy name="Nachteilsausgleich" pagePin="44"/}}
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66 66  ----
67 67  
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35 += Ihre Ansprechpersonen =
71 71  
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74 -= Ihre Ansprechpartnerin/Ihr Ansprechpartner =
37 +{{display reference="ZOIS - Kontakte (ZOIS-Kontakt).Zentrale Studienberatung (ZSB).Anka Tobias.WebHome"/}}
75 75  
76 -\\
39 +Bei längerer Abwesenheit vertreten mich die Kolleginnen und Kollegen der __[[Zentralen Studienberatung>>url:https://www.ostfalia.de/cms/de/studienberatung/sprechzeiten-und-kontakt/||shape="rect" title="Zentralen Studienberatung"]]__, insbesondere __[[Herr Dr. Hanak>>mailto:zsb@ostfalia.de]]__, welche im Grundsatz geschult und informiert sind.
77 77  
78 -[[doc:ZOISKontakt.Anka Tobias]]
79 79  
80 -{{include 0=""/}}
42 +**Außerdem sind in jeder [[__Fakultät die Lerncoaches__>>https://www.ostfalia.de/cms/de/zell/lerncoaching-00001/ihre-lerncoachs/]] mit dem Thema vertraut und ebenfalls ansprechbar:**
81 81  
82 -//
83 -//
84 84  
85 -Bei längerer Abwesenheit vertreten mich die KollegInnen der [[Zentralen Studienberatung>>url:https://www.ostfalia.de/cms/de/studienberatung/sprechzeiten-und-kontakt/||title="Zentralen Studienberatung" shape="rect"]], welche im Grundsatz geschult und informiert sind.//
86 -//
87 -
88 -//
89 -//
90 -
91 -//Bitte beachten Sie~://
92 -Der Raum 105 ist **nicht** barrierefrei zugängig – sollten Sie geheingeschränkt sein, lassen Sie es uns wissen, dann findet die Beratung in einem Raum im Erdgeschoss statt.
45 +//Bitte beachten Sie~://
46 +Der Raum 105 ist **nicht** barrierefrei zugängig – sollten Sie geheingeschränkt sein, lassen Sie es uns wissen, dann findet die Beratung in einem Raum im Erdgeschoss statt.
93 93  Darüber hinaus ist eine Beratung nach Vereinbarung an jedem Campus unserer Hochschule möglich.
94 94  
95 -\\
96 96  
97 97  ----
98 98  
99 -\\
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102 -
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105 105  = Zugehörige Dokumente =
106 106  
107 -* (% class="confluence-link" %)Informationen des Prüfungsausschusses der Fakultät Soziale Arbeit zum Nachteilsausgleich bei Studien- und Prüfungsleistungen(%%) und Antrag[[attach:Dateiliste Zentrale Studienberatung (ZSB)@Nachteilsausgleich-1.pdf]]
108 -
109 -\\
110 -
111 -----
112 -
113 -\\
114 -{{/layout-cell}}
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116 -
117 -{{layout-section ac:type="single"}}
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121 -{{scroll_to_top_float_and_button/}}
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123 -{{/layout-section}}
124 -{{/layout}}
54 +* (% style="letter-spacing:0.0px" %)__[[Antrag Nachteilsausgleich Fakultät Soziale Arbeit>>attach:Antrag Nachteilsausgleich_Fakultät Soziale Arbeit.pdf]]__
55 +* (% style="letter-spacing:0.0px" %)__[[Flyer "Studieren mit Beeinträchtigung>>attach:FlyerStudierenBeeinträchtigung_digital.pdf]][[">>attach:Nachteilsausgleich-1.pdf]]__
Antrag Nachteilsausgleich_Fakultät Soziale Arbeit.pdf
Author
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