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Zusammenfassung

Details

Seiteneigenschaften
Titel
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1 -Unterstützung/Nachteilsausgleich bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen erhalten
1 +Unterstützung/Nachteilsausgleich bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen erhalten (ZOIS)
Übergeordnete Seite
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1 +Studium organisieren
Tags
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1 +behinderung|chronisch|erkrankung|krank|einschränkung|behindert|nachteilsausgleich|psychisch|zois-prozess
Inhalt
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30 -= Beschreibung des Prozessablaufs =
55 += Beschreibung des Prozesses =
31 31  
32 -Behinderungen und chronische Erkrankungen können zu Benachteiligungen bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen führen. Nach § 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) haben Hochschulen dafür Sorge zu tragen, dass Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Das Ziel eines Nachteilsausgleichs ist der Ausgleich von Beeinträchtigungen durch die Modifikation der Studien- und Prüfungsleistungen. Beeinträchtigt Studierende haben ein Recht auf die Gewährung eines Nachteilsausgleiches.
33 -Es handelt sich hinsichtlich der Gewährung eines Nachteilsausgleiches um eine Einzelfallentscheidung, die der Prüfungsausschuss der Fakultät auf Antrag der/des Studierenden trifft. Bei der Modifikation von Studien- und Prüfungsleistungen im Hinblick auf Art, Form sowie zeitllichem Rahmen wird sowohl die Einschränkung durch die individuelle Beeinträchtigung berücksichtigt als auch den Anforderungen von Seiten der Fakultät Rechnung getragen. Die Fakultät hat dafür zu sorgen, dass die zu erbringende Leistung im Kern erhalten und vergleichbar bleibt. Generelle Maßnahmenempfehlungen sind deshalb nicht möglich.
57 +Behinderungen und chronische Erkrankungen können zu Benachteiligungen bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen führen. Nach § 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) haben Hochschulen dafür Sorge zu tragen, dass Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Das Ziel eines Nachteilsausgleichs ist der Ausgleich von Beeinträchtigungen durch die Modifikation der Studien- und Prüfungsleistungen. Beeinträchtigt Studierende haben ein Recht auf die Gewährung eines Nachteilsausgleichs.
58 +Es handelt sich hinsichtlich der Gewährung eines Nachteilsausgleichs um eine Einzelfallentscheidung, die der Prüfungsausschuss der Fakultät auf Antrag der*des Studierenden trifft. Bei der Modifikation von Studien- und Prüfungsleistungen im Hinblick auf Art, Form sowie zeitlichen Rahmen wird sowohl die Einschränkung durch die individuelle Beeinträchtigung berücksichtigt als auch den Anforderungen von Seiten der Fakultät Rechnung getragen. Die Fakultät hat dafür zu sorgen, dass die zu erbringende Leistung im Kern erhalten und vergleichbar bleibt. Generelle Maßnahmenempfehlungen sind deshalb nicht möglich.
34 34  
35 35  (% style="color: rgb(8,35,63);" %)
36 36  Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche wären:
... ... @@ -43,7 +43,7 @@
43 43  * Erbringung von Ausgleichsleistungen für (Block-) Veranstaltungen (insbes. zum Ausgleich von Fehlzeiten)
44 44  * Modifikation der Art der Modulprüfung
45 45  * Zulassung bzw. Bereitstellung zusätzlicher (technischer) Hilfsmittel und (persönlicher) Assistenzsysteme
46 -* (% style="color: rgb(8,35,63);" %)Privilegierte Zulassung bei teilnehmerbebegrenzten (Block-) Veranstaltungen
71 +* (% style="color: rgb(8,35,63);" %)Privilegierte Zulassung bei teilnehmerbegrenzten (Block-) Veranstaltungen
47 47  
48 48  \\
49 49  
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59 59  
60 60  
61 61  
62 -{{gliffy name="Nachteilsausgleich" pagePin="44"/}}
87 +{{gliffy displayName="Nachteilsausgleich" name="Nachteilsausgleich" pagePin="48"/}}
63 63  
64 64  \\
65 65  
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71 71  
72 72  {{layout-section ac:type="single"}}
73 73  {{layout-cell}}
74 -= Ihre Ansprechpartnerin/Ihr Ansprechpartner =
99 += Ihre Ansprechpersonen =
75 75  
76 76  \\
77 77  
... ... @@ -82,7 +82,7 @@
82 82  //
83 83  //
84 84  
85 -Bei längerer Abwesenheit vertreten mich die KollegInnen der [[Zentralen Studienberatung>>url:https://www.ostfalia.de/cms/de/studienberatung/sprechzeiten-und-kontakt/||title="Zentralen Studienberatung" shape="rect"]], welche im Grundsatz geschult und informiert sind.//
110 +Bei längerer Abwesenheit vertreten mich die Kolleginnen und Kollegen der __[[Zentralen Studienberatung>>url:https://www.ostfalia.de/cms/de/studienberatung/sprechzeiten-und-kontakt/||title="Zentralen Studienberatung" shape="rect"]]__, welche im Grundsatz geschult und informiert sind.//
86 86  //
87 87  
88 88  //
... ... @@ -104,10 +104,9 @@
104 104  {{layout-cell}}
105 105  = Zugehörige Dokumente =
106 106  
107 -* (% class="confluence-link" %)Informationen des Prüfungsausschusses der Fakultät Soziale Arbeit zum Nachteilsausgleich bei Studien- und Prüfungsleistungen(%%) und Antrag[[attach:Dateiliste Zentrale Studienberatung (ZSB)@Nachteilsausgleich-1.pdf]]
132 +* (% style="letter-spacing: 0.0px;" %)__[[Antrag Nachteilsausgleich Fakultät Soziale Arbeit>>attach:Antrag Nachteilsausgleich_Fakultät Soziale Arbeit.pdf]]__
133 +* (% style="letter-spacing: 0.0px;" %)__[[Flyer "Studieren mit Beeinträchtigung>>attach:FlyerStudierenBeeinträchtigung_digital.pdf]][[">>attach:Nachteilsausgleich-1.pdf]]__
108 108  
109 -\\
110 -
111 111  ----
112 112  
113 113  \\
Antrag Nachteilsausgleich_Fakultät Soziale Arbeit.pdf
Author
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FlyerStudierenBeeinträchtigung_digital.pdf
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1 +https://wiki.sonia.de/wiki/spaces/ZOIS/pages/82647129/Unterstützung/Nachteilsausgleich bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen erhalten (ZOIS)