Überblick über die einzelnen Stationen der Abwicklung des Praxissemesters für Studierende der Fakultät Verkehr-Sport-Tourismus-Medien (K). Das Praxissemester ist laut Prüfungsordnung im letzten Bachelor-Fachsemester (je nach Studiengang 6., 7., 8. oder 9. Semester) und im 3. Semester des Masterstudiengangs "Verkehr und Logistik" vorgesehen. Es hat eine Mindestdauer von 3 Monaten (netto, ohne ggf. enthaltenen Urlaub). Zum Beginn des Bachelor-Praxissemesters muss folgende Zulassungsvoraussetzung erfüllt sein: Bis auf die Modulprüfungen des letzten Theoriesemesters vor dem Praxissemester und zwei Modulprüfungen des vorletzten Theoriesemesters vor dem Praxissemester müssen alle Modulprüfungen bestanden sein. Zusätzlich muss die Studienarbeit, sofern sie in der Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, als erfolgreich abgeschlossen bescheinigt sein. Die Zulassung zum Master-Praxissemester setzt voraus, dass bis auf die Modulprüfungen des zweiten Theoriesemesters und eine Modulprüfung des ersten Theoriesemesters alle Modulprüfungen bestanden wurden. Detail-Beschreibungen finden Sie auf der Web-Seite zum Ablauf des Praxissemesters K.
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