710-04_Studentenwerksbeitrag zurückerstatten (ZOIS->OFIS-K)
Beschreibung des Prozesses
Das Studentenwerk OstNiedersachsen kann Studierende gemäß § 2 Abs. 1 seiner Beitragssatzung für ein Semester von der Beitragspflicht befreien. Der Antrag wird ausschließlich direkt vom Studentenwerk bearbeitet (nicht von der Hochschule). Der Antrag muss für ein Sommersemester bis zum 31.05. und für ein Wintersemester bis zum 30.11. gestellt werden.
Visualisierung des Prozessablaufs
Ihre Ansprechpersonen
Studentenwerk OstNiedersachsen Frau Doreen Dreier |
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