Version 5.1 von id085336 am 2020/06/15 08:17

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5 Wurden Prüfungsleistungen des 1. bis 3. Semesters nach dem Curriculum (Grundlagenmodule) nicht erfolgreich abgeschlossen, gilt für Studiengänge im Bereich Verkehr folgende Regelung:
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7 (% style="list-style-type: square;" %)
8 * Antrag [[PA 16>>url:https://www.ostfalia.de/cms/de/k/.content/documents/Pruefungsformulare/PA16_Vertiefungsmodule.pdf||shape="rect"]] wurde gestellt
9 * Anmeldung zu allen nicht bestandenen Prüfungen der Grundlagenmodule ist erfolgt
10 * Anmeldungen zu Prüfungen des 4. bis 6. Semesters in Vertiefungsmodulen ist in einem maximal zulässigen Umfang nach folgender Berechnung gewahrt: 
11 (% style="list-style-type: square;" %)
12 ** 45 Credits - X Credits der nicht bestandenen Prüfungen der Grundlagenmodule = Y Credits maximal zulässiger Umfang von Credits aus den Vertiefungsmodulen, zu denen an Prüfungen teilgenommen werden darf
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14 Hinweis: Prüfungen in Wahlpflichtfächern zählen bei "Y Credits" mit, die Credits der Studienarbeit bleiben aber unberücksichtigt (die Studienarbeit darf unabhängig von den bestandenen Grundlagenmodulen angemeldet werden)
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20 = Dokumente =
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22 1. [[PA 16 : Prüfungen in Vertiefungsmodulen >>url:https://www.ostfalia.de/cms/de/k/.content/documents/Pruefungsformulare/PA16_Vertiefungsmodule.pdf||shape="rect"]]
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