Version 17.1 von Lea Pflug am 2024/01/03 23:02

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1 {{info}}
2 Wurden Prüfungsleistungen des 1. bis 3. Semesters nach dem Curriculum (Grundlagenmodule) nicht erfolgreich abgeschlossen, gilt für Studiengänge im Bereich Verkehr folgende Regelung:
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4 (% style="list-style-type:square" %)
5 * Antrag [[PA 18>>https://www.ostfalia.de/cms/de/k/.content/documents/Pruefungsformulare/Formular-PA18.pdf||shape="rect"]] wurde gestellt
6 * Anmeldung zu allen nicht bestandenen Prüfungen der Grundlagenmodule ist erfolgt
7 * Anmeldungen zu Prüfungen des 4. bis 6. Semesters in Vertiefungsmodulen ist in einem maximal zulässigen Umfang nach folgender Berechnung gewahrt:
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9 45 Credits
10 - X Credits der nicht bestandenen Prüfungen der Grundlagenmodule
11 ~= Y Credits maximal zulässiger Umfang von Credits aus den Vertiefungsmodulen, zu denen an Prüfungen teilgenommen werden darf
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13 Hinweis: Prüfungen in Wahlpflichtfächern zählen bei "Y Credits" mit, die Credits der Studienarbeit bleiben aber unberücksichtigt (die Studienarbeit darf unabhängig von den bestandenen Grundlagenmodulen angemeldet werden)
14 {{/info}}
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16 = Dokumente =
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18 1. [[PA 18 : Prüfungen in Vertiefungsmodulen >>https://www.ostfalia.de/cms/de/k/.content/documents/Pruefungsformulare/Formular-PA18.pdf||shape="rect"]]
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20 (% class="auto-cursor-target" %)
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