Technikausleihe für den Bereich III (Medien)
Kontakt
Sie finden uns im Gebäude C Raum 1.11.
Rufnummer: +49 5341 875 52750
Öffnungszeiten
Während der Öffnungszeiten können Sie reserviertes Material abholen und geliehenes Material zurückgeben.
Die Ausgabe und Rücknahme von Material erfolgt nur mit Termin.
Reservierungen können nur per E-Mail getätigt werden.
Die Ausgabe von Material erfolgt nur mit Vorlage Ihres gültigen Studierendenausweises oder Ihrer Immatrikulationsbescheinigung.
Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag |
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9:00 - 11:00 Uhr | 9:00 - 11:00 Uhr | 9:00 - 11:00 Uhr | 9:00 - 11:00 Uhr |
13:00 - 15:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr |
Reservierungen
Mediendesign | Medienkommunikation | Medienmanagement |
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Für Reservierungen für den Studiengang Mediendesign wenden Sie sich bitte an at-k@ostfalia.de. Um Material ausleihen zu können, vereinbaren Sie bitte einen Termin. | Reservierungen für Geräte aus dem Bestand der Studiengänge Medienkommunikation und Medienmanagement werden über Vergabelisten organisiert. | Reservierungen für Geräte aus dem Bestand der Studiengänge Medienkommunikation und Medienmanagement werden über Vergabelisten organisiert. |
Leihbedingungen
Geräte und Software sind ausschließlich für Lehr- und Studienzwecke zu verwenden.
Es gilt die Gebühren- und Entgeltordnung in ihrer aktuellen Fassung:
https://www.ostfalia.de/cms/de/rechtliches/verkuendungsblaetter/ordnungen-a-z/
Gebühren- und Entgeltordnung:
Anlagen zur Gebühren- und Entgeltordnung:
Leihfristen
Mediendesign | Medienkommunikation | Medienmanagement |
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Die Leihfrist beträgt maximal 7 Tage, für Leihfristen über 7 Tage benötigen Sie einen Anforderungsschein. | Die Leihfrist richtet sich nach Ihrem Modul und ist elektronisch hinterlegt. | Die Leihfrist richtet sich nach Ihrem Modul und ist elektronisch hinterlegt. |
Besondere Bestimmungen
Für bestimmte Artikelgruppen ist ein Nachweis Ihrer Elektronik- bzw. Haftpflichtversicherung erforderlich.
Versichert werden muss die Beschädigung oder Zerstörung von gemieteten, geliehenen oder gefälligkeitshalber überlassenen fremden beweglichen Sachen, sowie das Abhandenkommen von sonstigen fremden beweglichen Sachen.
Die Versicherung muss den gesamten Zeitraum der Leihe und den Neuwert der entliehenen Artikel abdecken.